Schallschutz

Die nachfolgend aufgeführten Untersuchungen bieten wir in unserem Büro an:

  • Bauakustik
  • Schallschutznachweise
  • Innenraumplanung
  • Akustische Messungen

 

Schallschutznachweise

 

Lärm macht krank, das ist bewiesen. Daher legt die DIN 4109 2016 neue Mindestanforderungen zum Schallschutz im Hochbau fest. In einem Schallschutznachweis wird der Schutz gegen Außenlärm, Trittschallschutz, Luftschallschutz und gegebenenfalls Lärmschutz für gebäudetechnische Anlagen berücksichtigt. Diese Mindestanforderungen dürfen nicht unterschritten werden. Weitergehende Vereinbarungen sind möglich. Hierbei beraten wir Sie gerne oder sind Ihr Ansprechpartner für die Planung.

 

 

Innenraumplanung

 

Als Menschen nehmen wir einen Raum auch über die Ohren wahr. Die Halligkeit und die Möglichkeit zur Verortung von Schallquellen trägt dazu bei, einen Raum zu akzeptieren oder abzulehnen. Je nach Nutzung können die Anforderungen hierbei variieren. Bei Bedarf helfen wir Ihnen durch abgestimmte Maßnahmen, die Akustik eines Raumes zu verbessern. Im Neubau freuen wir uns, Ihnen mit Schallschutznachweisen oder einer innenräumlichen Planung helfen zu können.

 

 

Akustische Messungen

 

Der Nachbar ist zu laut? Der Raum ist zu hallig? Wir messen für Sie die vorhandenen Schallschutzdämmmaße und Nachhallzeiten zur Beurteilung Ihrer Räume. Gerne legen wir anschließend auch gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen fest, um zukünftig eine akustisch behagliche Situation in Ihren Räumen herzustellen.

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© Volker Huckemann